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Braucht mein Carport eine Genehmigung? Die wichtigsten Regeln im Überblick

Ein Carport schützt das Fahrzeug zuverlässig vor Witterungseinflüssen und ist dabei oft günstiger und luftiger als eine geschlossene Garage. Doch bevor Sie mit dem Bau beginnen, stellt sich eine zentrale Frage: Braucht man für ein Carport eine Baugenehmigung? Die Antwort ist nicht pauschal – denn Baurecht ist Ländersache. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und erfahren, wann eine Baugenehmigung für den Carport erforderlich ist – und wann nicht.

Ist ein Carport genehmigungspflichtig?

Ob für einen Carport eine Genehmigung notwendig ist, hängt vom jeweiligen Bundesland, der Größe des Carports und dem Standort auf dem Grundstück ab. In vielen Fällen gelten bestimmte Ausnahmen, unter denen Sie einen Carport genehmigungsfrei errichten dürfen. Diese Ausnahmen sind jedoch an konkrete Voraussetzungen gebunden – etwa die maximale Grundfläche, die Bauhöhe oder den Abstand zur Grundstücksgrenze.

Gerade in Wohngebieten mit einem klaren Bebauungsplan kann es sein, dass selbst kleinere Carports anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig sind. Deshalb ist es immer ratsam, vor dem Bau mit dem zuständigen Bauamt Rücksprache zu halten.

Welche Faktoren beeinflussen die Genehmigungspflicht?

Folgende Kriterien spielen bei der Genehmigungspflicht eine zentrale Rolle:

  • Größe und Höhe des Carports (z. B. maximal 30 m² oder 3 m Traufhöhe)
  • Abstände zur Grundstücksgrenze
  • Standort auf dem Grundstück (seitlich, vorne oder im hinteren Bereich)
  • Vorgaben im Bebauungsplan
  • Nutzung (z. B. für ein normales Auto oder als Carport für Wohnmobil)

In einigen Bundesländern sind kleinere Carports genehmigungsfrei, wenn sie bestimmte Maße einhalten. Ein Beispiel: In Nordrhein-Westfalen sind Carports bis zu 30 m² Grundfläche und mit einer bestimmten Höhe in vielen Fällen genehmigungsfrei – sofern sie nicht direkt an der Straße oder zu nah an der Grundstücksgrenze stehen.

Carport für Wohnmobil ohne Baugenehmigung – geht das?

Ein klassischer Stellplatz für ein normales Auto unterscheidet sich oft von einem Carport für Wohnmobil ohne Baugenehmigung – denn hier gelten in der Regel andere Maße. Wohnmobile sind höher und länger als Pkw, weshalb der Carport entsprechend größer ausfallen muss. Damit überschreitet man häufig die genehmigungsfreie Grenze.

Für einen Wohnmobil-Carport ist daher meist eine Genehmigung notwendig. Auch hier gilt: Sprechen Sie frühzeitig mit dem Bauamt oder lassen Sie sich von einem Fachbetrieb beraten, der mit den regionalen Vorgaben vertraut ist.

Was passiert bei einem ungenehmigten Carport?

Ein ohne Genehmigung errichteter Carport kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – bis hin zum Rückbau auf eigene Kosten. Auch Probleme beim Verkauf der Immobilie oder beim Abschluss einer Gebäudeversicherung können auftreten. Wer auf Nummer sicher gehen will, klärt die rechtlichen Voraussetzungen im Vorfeld und spart sich späteren Ärger.

Fazit

Braucht man für ein Carport eine Baugenehmigung? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Größe, Standort, Nutzung und Landesbauordnung entscheiden darüber, ob Sie eine Genehmigung benötigen oder nicht. Für ein einfaches Pkw-Carport reicht in vielen Fällen eine Bauanzeige, während ein Carport für Wohnmobil meist genehmigungspflichtig ist. Holen Sie sich daher vor dem Bau fachlichen Rat und sprechen Sie mit dem zuständigen Bauamt – so steht Ihrem neuen Carport rechtlich nichts im Weg.

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