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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALUTERR GmbH

Übersicht unserer allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen, Informationen zum Ablauf Ihres Bauvorhabens und eine Übersicht der Garantie- und Gewährleistungsbedingungen.

1 Allgemeine Verkaufsbedingungen

1.1. Auftragsbestätigung

1.2. Anzahlung und weiterer Verlauf

1.3. Rechnungserstellung

1.4. Eigentumsvorbehalt

1.5. Geistiges Eigentum

1.6. Widerrufsrecht des Käufers (für geschlossene Verträge außerhalb unserer

Geschäftsräume)

1.7. Folgen des Widerrufs

1.8. Verbraucherstreitbeilegung

1.9. Datenschutz / Bild- und Nutzungsrechte

1.10. Schlussbestimmungen

2 Technische Beschreibung des Bauvorhabens

2.1 Technische Vorkontrolle / Aufmaß

2.2 Baugenehmigung

2.3 Statik

3 Liefer- und Montagebedingungen

3.1 Montagevorbereitung

3.2 Montageausführung

3.3 Haftungsausschluss

3.4 Unsachgemäße Elektroinstallation

3.5 Heizstrahler

3.6 Liefer- und Montagetermine

3.7 Lieferzeiten

3.8 Haftung und Verantwortung der Schiebeanlage

4 Garantiebedingungen und Gewährleistung 4.1 Gewährleistung

4.2 Garantie / Garantieübersicht

4.3 Garantiebedingungen

4.4 Abnahme

4.5 Reklamation

4.6 Dachreinigung

1. ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1.1 Auftragsbestätigung

Auftragsbestätigungen sind umgehend nach Erhalt vom Käufer auf Richtigkeit zu prüfen (Mengen-, Maß- und Farbangaben). Fehler sind unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Der Käufer muss vor der Auftragserteilung gegenüber dem Verkäufer die Eigentumsverhältnisse offenlegen. Nach Auftragserteilung geht der Verkäufer davon aus, dass der Käufer auch Eigentümer ist. Bei nicht eindeutigen Eigentumsverhältnissen kann die Auftragsausführung erst nach schriftlicher Bestätigung des Eigentümers erfolgen. Sind seit Vertragsabschluss mindestens sechs Monate vergangen und ändern sich danach Löhne oder Materialpreise, so ist der Verkäufer zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, es wurde eine längere Preisgarantie vereinbart. Der Käufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

1.2 Anzahlung und weiterer Verlauf

Nach der Auswahl eines der drei verfügbaren Zahlungsmodelle ist die Anzahlung innerhalb von sieben Tagen nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zu leisten. Nach Eingang der Anzahlung erfolgt der Wareneinkauf, und das bestellte Produkt geht in die Produktion. Nach Wareneingang und erfolgreicher Produktion wird sich unser Disponent etwa 10-12 Wochen nach der Anzahlung mit Ihnen bezüglich eines Montagetermins in Verbindung setzen. Wenn eine Schiebeanlage, Seitenteile oder Sonderkonstruktionen bestellt wurden, nehmen wir nach dem ersten Montagetag Ihres Daches ein detailliertes Maß. Diese werden dann beim nächsten Montagetermin, etwa 4-6 Wochen später, final montiert.

1.3 Rechnungsstellung

Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug per Überweisung auf unser angegebenes Konto unter Angabe des Verwendungszwecks zu leisten. Die Restforderung ist nach Fertigstellung und Rechnungserhalt innerhalb von drei Tagen fällig. Bei Restarbeiten behalten wir uns vor, die Summe des gelieferten Materials und der erbrachten Arbeiten zu berechnen. Bei mehrtägigen Bauprojekten behalten wir uns vor, nach jeweiligem Baufortschritt zwischenzeitlich abzurechnen. Bei Nichtzahlung unserer Rechnung behalten wir uns vor, Verzugszinsen zu erheben. Im Falle einer Mehrwertsteueränderung weisen wir vorsorglich darauf hin, dass für die Berechnung der Mehrwertsteuer der Fertigstellungszeitpunkt des bestellten Produktes maßgeblich ist, unabhängig davon, welcher Mehrwertsteuersatz in der Auftragsbestätigung ausgewiesen wurde.

1.4 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers Abzüge von Rechnungsbeträgen vorzunehmen oder Zahlungen zurückzuhalten. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, etwaige Reklamationen oder Beanstandungen, die erst nach vollständiger Begleichung der offenen Forderungen bearbeitet werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu erheben sowie gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten, um die vollständige Zahlung sicherzustellen.

1.5 Geistiges Eigentum

Der Verkäufer behält sich das geistige Eigentum an den zur Verfügung gestellten Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Mustern, Proben und Modellen vor. Auf Verlangen des Verkäufers muss der Käufer diese herausgeben. Hat der Verkäufer darüber hinaus noch andere gesetzliche Rechte, kann er diese geltend machen. Der Käufer darf keine Hinweise auf geistige Eigentumsrechte an/in den vom Verkäufer erbrachten oder zur Verfügung gestellten Leistungen entfernen oder ändern. Der Käufer darf Material des Verkäufers, worauf geistige Eigentumsrechte ruhen, nicht ohne die Erlaubnis des Verkäufers vervielfältigen, veröffentlichen, verwerten oder ausstellen.

1.6 Widerrufsrecht des Käufers (für außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossene Verträge)

Der Käufer hat das Recht, diesen Vertrag vor Anzahlung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsabschluss. Im Falle eines Widerrufs hat der Käufer den Verkäufer mittels einer eindeutigen Erklärung (per Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden von beiden Seiten vollständig erfüllt wurde bzw. Vertragsleistungen auf Kundenwunsch erbracht wurden, bevor der Käufer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht für Waren, deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher erfordert oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere für Farbgebung, Maße und Ausführungen.

1.7 Folgen des Widerrufs

Wenn der Käufer den Vertrag widerrufen hat, hat der Verkäufer alle Zahlungen, die er erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Verkäufer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

1.8 Verbraucherstreitbeilegung

Der Verkäufer weist darauf hin, dass er weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen. Alle Streitigkeiten werden vor dem zuständigen Gericht am Sitz des Verkäufers verhandelt.

1.9 Datenschutz / Bild- und Nutzungsrechte

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO ausschließlich für die Abwicklung der Bestellung und zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang gespeichert und verarbeitet, der für die genannten Zwecke erforderlich ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung oder Vertragserfüllung erforderlich sind (z. B. Versanddienstleister). In solchen Fällen wird der Umfang der übermittelten Daten auf das notwendige Minimum beschränkt.

Der Käufer hat das Recht:

  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen,
  • gemäß Art. 16 DSGVO die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen,
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen,
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten zu verlangen,
  • gemäß Art. 20 DSGVO die Übertragung seiner Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu verlangen.

Sofern die Verarbeitung auf Grundlage eines berechtigten Interesses erfolgt, hat der Käufer gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, der Verarbeitung aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, zu widersprechen.

Anfragen zur Ausübung dieser Rechte sind schriftlich an den Verkäufer zu richten.

Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erteilt der Käufer der Firma Aluterr GmbH die ausdrückliche Einwilligung, Fotos des fertigen Projektes, welche keine personenbezogenen Daten (wie Personen, Hausnummern oder private Räumlichkeiten) enthalten, zu verwenden. Dies umfasst die Nutzung zu Marketingzwecken, einschließlich der Veröffentlichung auf Online-Plattformen und in Printmedien. Diese Einwilligung kann gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

1.10 Schlussbestimmungen

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer, dass er über die Produkteigenschaften von Glas, Markisen und Markisentüchern informiert wurde.

2. TECHNISCHE BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS

2.1 Technische Vorkontrolle / Aufmaß

Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Mündliche Absprachen sind unwirksam.

Im Rahmen der technischen Vorkontrolle legt der Aufmaßtechniker einen Referenzpunkt fest, nimmt alle erforderlichen Maße auf und dokumentiert diese durch Fotomaterial. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche relevanten Baupläne zur technischen Vorkontrolle bereitzustellen. Änderungen an den baulichen Gegebenheiten, die nach der technischen Vorkontrolle vorgenommen werden, sind dem Verkäufer oder Techniker unverzüglich mitzuteilen.

Individuelle, kundenspezifische Sonderanfertigungen werden vor der Umsetzung durch den ausführenden Aufmaßtechniker geprüft. Dieser bewertet die Machbarkeit des Projekts und nimmt die erforderlichen Maße unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten vor Ort auf. Eine Umsetzung erfolgt erst nach technischer Freigabe durch ein externes Ingenieurbüro oder einen Statiker. Diese sind für die Festlegung der Befestigungsmittel sowie die Auslegung und Dimensionierung der Sonderanfertigung unter Berücksichtigung aller notwendigen Gegebenheiten verantwortlich.

Im Falle einer Stornierung des Auftrags nach erfolgtem technischen Aufmaß behalten wir uns vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 350,00 EUR in Rechnung zu stellen.

2.2 Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist bauseits zu beschaffen. Bauantrag, Genehmigungs- und Prüfgebühren für Statik gehören nicht zu unserem Leistungsumfang. Diese können jedoch auf Kundenwunsch bestellt werden. Die Notwendigkeit eines Statikers bei Einzelberechnungen oder gesonderten statischen Berechnungen bedarf eines zu vereinbarenden Aufpreises. Sollte das Bauamt das Projekt nicht genehmigen, ist der Auftrag unwirksam, sofern noch keine Vorauszahlung durch den Auftraggeber geleistet wurde. Nach erfolgter Anzahlung kann der Auftrag nicht mehr storniert werden, da dadurch der Bestell- und Produktionsprozess automatisch ausgelöst und verbindliche finanzielle Verpflichtungen eingegangen wurden.

Mit der Unterschrift bestätigt der Käufer den Erhalt und die Durchsicht der:

1. Auftragsbestätigung und Leistungsbeschreibung des Bauvorhabens

2. Allgemeinen Verkaufsbedingungen

3. Liefer- und Montagebedingungen sowie der gesamten AGB und erklärt sich mit diesen einverstanden.

Auf Kundenwunsch und nach schriftlicher Vereinbarung können Planungsleistungen an externe Dienstleister in Auftrag gegeben werden. Handschriftliche Vermerke und Änderungen werden nicht berücksichtigt und haben keine rechtliche Wirkung.

2.3 Statik

Die aufgeführte Konstruktion basiert auf einer vorab berechneten Typen-Statik der Fa. Aluterr. Diese ersetzt keine prüffähige individuelle statische Berechnung, die die gebäudespezifischen Parameter beinhaltet. Sollte eine prüffähige individuelle statische Berechnung benötigt werden, so muss diese vor der endgültigen technischen Freigabe kostenpflichtig in Auftrag gegeben werden. Im Nachhinein kann keine prüffähige individuelle Statik angefertigt werden.

3. LIEFER- UND MONTAGEBEDINGUNGEN

3.1 Montagevorbereitung

Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefer- und Montagetermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Kann bei Eintreffen eines Montagetrupps durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen und entstehenden Kosten zu tragen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann. Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse vorausgesetzt, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen. Die Baustelle/Terrasse muss am Montagetag frei zugänglich, von jeglichen Gegenständen freigeräumt und hindernisfrei sein. Gartenmöbel, Blumentöpfe oder Ähnliches sind zu räumen. Der zusätzliche Mehraufwand wird mit einem Stundensatz in Höhe von 80,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Für unvorhersehbare Schäden, die durch das Freiräumen der Baustelle entstehen, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

3.2 Montageausführung

Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Käufers ist. Dementsprechend erfolgt keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch den Verkäufer. Bauwasser und Baustrom (230 V, ggf. 380 V) sind bauseits bereitzustellen. Sollten aufgrund der Beschaffenheit des Objekts (Hauswand, Boden etc.) zusätzliche Arbeiten erforderlich werden, wird bei Bedarf ein Stundensatz pro Monteur in Höhe von 80,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Arbeitsanweisungen, die vor Ort mit unseren Monteuren besprochen werden und kein Vertragsbestandteil sind, gelten nicht als Auftragserweiterung und sind von der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ausgenommen. Die Baustelle wird besenrein hinterlassen; eine Grundreinigung des Daches ist nicht enthalten.

Grundstückseigene Parkplätze sind zum Montagetermin als Stellplatz für das Fahrzeug des Auftragnehmers zur Verfügung zu stellen.

Elektroanschlüsse, Regenwasseranschlüsse, Pflasterarbeiten und Abdichtarbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang des Verkäufers, sofern nicht anders vereinbart.

3.3 Haftungsausschluss

a. Für Schäden, die bei der Montage im oder am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen des Käufers entstehen, haftet der Verkäufer nur, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Monteure beruhen.

b. Bei vorgesehenen Fundamentarbeiten muss die Fläche von Asphalt, Beton, Pflaster oder ähnlicher Bausubstanz entfernt werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder am oder im Gebäude gelegenen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten vom Käufer bekannt gemacht worden sind. Beschädigungen an Pflaster oder Bodenbelag sind nicht vom Verkäufer zu tragen, außer bei grober Fahrlässigkeit. Die Wiederherstellung von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Bei vorgesehenen Pflasterarbeiten übernimmt der Verkäufer keine Haftung bei entstandenen Schäden, Unsauberkeiten und Kratzern.

c. Der Montagetrupp des Verkäufers arbeitet mit Baumaschinen und gegebenenfalls chemischen Materialien. Für Beschädigungen durch Montagemörtel an Pflaster oder Bodenbelägen haftet der Verkäufer nicht. Hier ist der Boden ausreichend vorab durch den Käufer zu schützen (z.B. Bauvlies oder ähnliche Baustellenschutzeinrichtungen).

d. Sollten bei den Montagearbeiten Rasenflächen beschädigt werden, sind diese bauseits wiederherzustellen. Der Verkäufer übernimmt hierfür keine Haftung.

e. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen von Strom-, Wasser-, Abwasser-, Heizungszuleitungen sowie jeglichen unvorhersehbaren, hinderlichen Bauteilen im Bereich der Verankerungsbohrungen, Stützenfundamenten und zusätzlichen Befestigungskonstruktionen der Überdachung und Zubehörbauteilen. Schäden durch Bohrlochmaterial an unzugänglichen Stellen wie z.B. Rolladenkästen, Rolladenpanzern im Kasten mit Schienenführung des Panzers sind ebenfalls ausgeschlossen.

f. Es wird keine Gewährleistung auf absolute Wasserdichtheit beim Wandprofil und bei seitlichen Anschlüssen des Daches bei Montage an Fassaden von WDVS-Systemen, Klinker, Beton, Holz und Schieferplatten übernommen, sofern dies nicht im Auftrag als separate Position festgehalten ist. Die klassische Abdichtung sowie Wandanschlusswinkel bieten Schutz vor Spritzwasser bei normalem Regen. Unter absoluter Wasserdichtigkeit versteht sich die Dichtigkeit bei allen möglichen Wetterbedingungen, wie z.B. Starkregen mit Wind.

g. Im Falle einer Befestigung auf Terrassenplatten, Fliesen oder anderen Bodenbelägen übernimmt der Verkäufer keine Haftung bei Beschädigungen durch Befestigung auf diesen Bodenbelägen.

h. Unsere Lieferanten und die Produzenten bestimmter Glaserzeugnisse verwenden bei der Produktion oder dem Transport teils spezielle Montagegeräte mit Glassaugern. Diese können Abdrücke hinterlassen, die erst bei bestimmten Witterungsverhältnissen auf den Scheiben sichtbar werden. Bitte beachten Sie, dass diese Abdrücke laut Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen nicht reklamationsfähig sind.

i. Bei der Aluminiumkonstruktion handelt es sich um eine Regenrinne mit 0 Grad Gefälle. Es ist möglich, dass sich Regenwasser in der Rinne sammelt. Dadurch werden die Lebensdauer oder die Leistungsfähigkeit der Regenrinne nicht beeinträchtigt. Stehendes Wasser ist somit kein Reklamationsgrund. Gemäß DIN 1986-3 ist die Regenrinne mindestens zweimal jährlich zu prüfen und zu reinigen. Es ist darauf zu achten, dass die Regenrinne nicht verstopft.

j. Umgang mit der Glasschiebeanlage bei starkem Wind:

Wenn die Glasschiebeanlage vollständig geöffnet ist, bietet sie dem Wind weniger Angriffsfläche. Es wird empfohlen, die Fußarretierung zu betätigen, um die geöffneten Glasscheiben sicher in Position zu halten und unkontrollierte Bewegungen durch Windböen zu vermeiden. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass alle Arretierungen vor einem Sturm ordnungsgemäß eingerastet sind.

Halboffener Zustand: Bei halboffenem Zustand können gefährliche Druck- und Sogkräfte an den einzelnen Glaselementen entstehen. Dies birgt das Risiko von Schwingungen, Beschädigungen oder einem Herausreißen der Glasscheiben.

k. Bauseits verursachte Behinderungen, Ausfälle und dadurch resultierende Mehrarbeit oder Kosten hat der Auftraggeber in vollem Umfang zu tragen.

l. Erdarbeiten bis Bodenklasse 4: mittelschwer lösbare Bodenarten. Zusätzliche Stemmarbeiten werden mit einem Stundensatz von 80 EUR zzgl. MwSt. berechnet

m. Sollte sich während der Montage des Produkts an der Wand herausstellen, dass eine Befestigung aufgrund der Beschaffenheit der Wand oder eines Hindernisses (z.B. Stahlträger), über das Aluterr zuvor nicht schriftlich informiert wurde, nicht möglich ist, muss das Dach auf eine freistehende Konstruktion umgebaut werden. Hierzu sind zusätzliche Pfosten und ein statisches Trägerprofil an der Rückseite zu montieren. In einem solchen Fall erhöhen sich die Kosten des Daches um etwa 1.500 € netto, und die Tiefe des Daches vergrößert sich um etwa 12 cm. Treten solche Umstände auf, werden die oben genannten Änderungen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden vorgenommen. Sollte der Kunde dieser Anpassung nicht zustimmen, muss die Montage abgebrochen werden.

n. Alle im Auftrag und in der Leistungsbeschreibung festgelegten Maße unterliegen einer Maßtoleranz von bis zu 2%. Diese Toleranzen sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den branchenüblichen Standards zulässig. Abweichungen innerhalb dieser Toleranzgrenzen gelten als ordnungsgemäße Leistungserbringung und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Mängelansprüchen oder Reklamationen. Der Käufer erkennt an, dass solche geringfügigen Abweichungen keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit oder die optische Erscheinung des Bauwerks haben und somit keine Grundlage für eine Verweigerung der Abnahme oder eine Minderung des Kaufpreises darstellen. Jegliche Ansprüche aufgrund von Maßabweichungen innerhalb der genannten Toleranzgrenzen sind daher ausgeschlossen.

3.4 Unsachgemäße Elektroinstallation

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, Inbetriebnahme und Instandhaltung der elektrischen Komponenten ist der Auftragnehmer verantwortlich. Eine Erweiterung mit weiteren elektrischen Komponenten wie beispielsweise elektrische Tore, Heizstrahler, Kühlschränke, Kameras, TV-Geräte oder Ähnliches an dieselbe Leitung ist untersagt. Bei unsachgemäßer oder eigenständig durchgeführter Elektroinstallation oder Änderung dieser erlischt die Haftung durch den Auftragnehmer. Des Weiteren erlischt der Garantieanspruch bei Einbau fremder Ersatzteile oder nach Reparaturen, die nicht durch oder nach Rücksprache mit Aluterr selbst durchgeführt wurden.

Für die Elektroinstallation im Haus sollte ein qualifizierter Elektriker beauftragt werden, der eigenverantwortlich arbeitet. Für den Anschluss unserer Komponenten ist eine separate, abgesicherte Leitung erforderlich. Wir übernehmen keine Haftung für andere an diese Leitung angeschlossene Geräte.

3.5 Heizstrahler

Sofern Ihr Auftrag die Installation einer Infrarotheizung beinhaltet, muss diese aufgrund der Leistungsaufnahme von 2200 Watt an eine separat abgesicherte Leitung angeschlossen werden. Die dafür vorgesehene träge Sicherung vom Typ C16A ist ab 1800 Watt vom Hersteller vorgegeben und zwingend erforderlich. Diese verhindert, dass die Stromspitze des Stromkreises beim Einschalten der Terrassenheizung abrupt erreicht und frühzeitig ausgelöst wird. Eine Prüfung der Stromleitung durch einen Elektriker, ob diese geeignet ist, ist bauseits durchzuführen.

3.6 Lieferzeiten

Bei Lieferantenverzögerungen behalten wir uns die Verschiebung eines bestehenden Termins oder die Vereinbarung eines neuen Montagetermins vor. Im Falle höherer Gewalt (z.B. Pandemien, Schlechtwetter, Sturm, Starkregen) behalten wir uns vor, Termine zu verschieben. Die Ausführungsfristen werden gemäß § 6 Abs. 2 a bis c VOB/B verlängert, soweit der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung seiner Leistung durch einen Umstand, den der Auftraggeber oder einen, den er nicht zu vertreten hat, behindert wird. Die Fristverlängerung wird nach der Dauer der Behinderung unter Berücksichtigung einer angemessenen Zeit zur Wiederaufnahme der Arbeiten berechnet.

3.7 Lieferzeiten

Unsere aktuellen Lieferzeiten finden Sie auf unserer Homepage unter Liefer- und Montagebedingungen. In der Regel beginnen die Arbeiten etwa 10-12 Wochen nach Unterzeichnung und Anzahlung des Auftrags. Abhängig von der Art des Produkts und dem Komplexitätsgrad des Projekts kann die Montage bereits am ersten Tag erfolgreich abgeschlossen werden oder sich über mehrere Etappen erstrecken. Aluterr ist nicht verpflichtet, das Projekt in einem einzigen Durchgang auszuführen. Aus vielen technischen und organisatorischen Gründen kann die Montage in mehreren Etappen erfolgen, und zwischen den einzelnen Etappen kann aufgrund der Notwendigkeit, individuelle Materialien nachzubestellen, ein Zeitraum von mehreren Wochen liegen.

3.8 Haftung und Verantwortung der Schiebeanlage

a. Diese Bedingungen gelten für die Lieferung und Montage von Glasschiebeanlagen in Verbindung mit Terrassenüberdachungen.

b. Der Betreiber wird darauf hingewiesen, dass die Glasschiebeanlage keine Absturzsicherung gemäß DIN 18008 darstellt. In Bereichen mit Absturzgefahr ist der Kunde eigenverantwortlich für eine geeignete Sicherung.

c. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Missachtung der Windlastvorgaben oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen.

4. GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG

4.1 Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung garantiert dem Kunden, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Diese beträgt bei Neuware 2 Jahre und bei gebrauchter Ware 1 Jahr, sofern der Kunde Verbraucher ist.

Verschleißteile gehören nicht zu diesem Geltungsbereich. Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen.

Anspruch auf Gewährleistung besteht nur für unsere durch Aluterr GmbH durchgeführte Arbeit und Produkte. Die Gewährleistung überträgt sich bei Erweiterungs-, Erneuerungs- und Reparatur arbeiten nicht auf andere bereits bestehende Gewerke (Fremd- oder alte Gewerke).

4.2 Garantie / Garantieübersicht

Eine Garantie ist eine freiwillige, zusätzliche Leistung des Verkäufers oder Herstellers. Sie erweitert oder ergänzt die gesetzliche Gewährleistung und gilt ausschließlich für die im Folgenden genannten Bedingungen und Zeiträume.

a. Terrassendachkonstruktion sowie feste Seitenwände (Marke Aluterr): Die Garantie beträgt 12 Jahre.

b. Bewegliche Teile wie z.B. Fenster, Glas-Schiebeanlagen, Lamellendächer (Marke Aluterr): Die Garantie beträgt 2 Jahre.

c. Pulverbeschichtung: Die Garantie beträgt 5 Jahre. Es handelt sich hier um sogenannte Industrielackierung, daher ausgeschlossen sind hier Unvollkommenheiten, die aus einer Entfernung von weniger als 1 Meter sichtbar sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Verfärbungen, die durch die Zeit, Sonneneinstrahlung oder andere Witterungsbedingungen, die das gleichmäßige Abnutzen der Pulverbeschichtung beeinträchtigen, verursacht werden.

d. Elektronische Bauteile: Die Garantie beträgt 2 Jahre. Dies umfasst jegliche Art von Markisen, Dachfenstern, Beleuchtung, Heizungen, Lüftungen, Fernbedienungen und Wetterstationen. Ein Garantieanspruch auf elektronische Bauteile ist ausgeschlossen, wenn festgestellt wird, dass:

• Der Defekt auf Fremdeinwirkungen, insbesondere auf Überspannung, zurückzuführen ist.

• Das Produkt eine leere Batterie enthält.

• Reparaturen oder Eingriffe am Produkt von Personen ohne Autorisierung vorgenommen wurden.

• Die Programmierung durch Stromverlust zurückgesetzt wird.

e. Glas: Gewährleistungsansprüche für Glas unterliegen einer Einzelfallprüfung. Kratzer auf Glas sind spätestens 3 Tage nach der Montage zu melden. Glasbrüche sind spätestens 3 Tage nach der Montage zu melden. Glasbrüche unterliegen nicht der Gewährleistung.

f. Sonderprodukte von Fremdherstellern: 2 Jahre Garantie gemäß den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Dies umfasst jegliche Art von Produkten wie z.B. Wintergärten, Terrassendächer, Vordächer, manuelle Markisen, Markisenstoffe, Hebe-Schiebefenster, Terrassenheizungen, Soundsysteme, Plexiglas, Polycarbonat.

g. Sonderleistungen: Sonderleistungen, die nicht schriftlich im Auftrag festgehalten sind, werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

h. Montagearbeiten: Die Garantie beträgt 2 Jahre. Dies umfasst jegliche Art von Befestigungen, Einstellungen und Reinigungen.

i. Abdichtungen / Wartungsfugen: Wartungsfugen unterliegen nicht der Gewährleistung. Wir geben dennoch eine Garantie von einem Jahr. Blecharbeiten sind keine Abdichtarbeiten, daher ist eine Gewährleistung auf Wasserdichtheit der Blecharbeiten ausgeschlossen. Alle Verbindungen mit Schaumstoffdichtungsband, Silikonfugen sowie Hybridfugen sind Wartungsfugen und müssen regelmäßig vom Bauherrn erneuert werden.

Erlöschen der Garantie: Der Garantieanspruch erlischt bei Einbau fremder Ersatzteile oder nach Reparaturen, die nicht durch oder nach schriftlicher Freigabe mit Aluterr selbst durchgeführt wurden. Unsere genauen Garantiebestimmungen finden Sie auf unserer Homepage unter Qualität & Garantie.

Die oben genannten Garantie- und Gewährleistungszeiten sind die offiziellen Aluterr-Zeiten. Manchmal bieten einige Lieferanten und Hersteller eine Verlängerung der Garantie an, die Aluterr selbstverständlich unterstützt, wenn diese Möglichkeit besteht. Die genauen Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte den Richtlinien des jeweiligen Herstellers. Z.B. bei Warema gilt eine 5-Jahres-Garantie nur bei Registrierung Ihres Warema-Produktes.

Alle Produkte und Dienstleistungen, die nicht in der obigen Liste aufgeführt sind, unterliegen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, die Aluterr als Verkäufer gewährleisten muss.

4.3 Garantiebedingungen

a. Die Garantie greift nur bei sachgemäßer Nutzung und regelmäßiger Wartung der Produkte.

b. Unbefugte Reparaturen, Eingriffe oder der Einbau von Ersatzteilen ohne Zustimmung des Verkäufers führen zum Erlöschen der Garantie.

c. Die Garantiezeit beginnt mit der Ablieferung der Ware.

d. Verschleißteile sowie Schäden durch unsachgemäße Bedienung, außergewöhnliche Betriebsbedingungen oder Fremdeinwirkung sind von der Garantie ausgenommen.

4.4 Abnahme

Nach der Fertigstellung des Auftrages erfolgt eine gemeinsame Endabnahme durch den Montageteam-Leiter und Bauherrn. Diese wird in einem Bauabnahmeprotokoll dokumentiert. Sollte eine Endabnahme des Auftrages aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, ist der Bauherr verpflichtet dies in eigenem Ermessen selbst durchzuführen und etwaige Mängel unverzüglich oder spätestens 48 Stunden nach Fertigstellung zu melden. Andernfalls gilt das Werk als abgenommen. Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 3 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Wird der Bauherrn am tag der Endabnahmen abwesend sein werden die Monteure die Abnahme selber durchführen und dokumentieren.

4.5 Reklamation

Reklamationen sind innerhalb von 3 Tagen nach erfolgter Endabnahme schriftlich und mit Fotodokumentation einzureichen. Ein Reklamationsanspruch besteht nur bei vollständiger Bezahlung unserer erbrachten Werk- und Dienstleistungen. Nach Ablauf der 3 Tage gelten offizielle Prozesse bei der Reklamationsbearbeitung. Jede Meldung muss schriftlich mit Reklamationsformular und Fotodokumentation eingereicht werden. Im Falle eines unnötigen Techniker-Einsatzes oder wenn der Techniker vor Ort feststellt, dass die gemeldete Beanstandung durch Dritte verursacht wurde, behalten wir uns vor, den Einsatz in Rechnung zu stellen.

4.6 Dachreinigung

Sofern Sie Ihr Dach reinigen und unmittelbar oder kurz darauf Wassereintritt bemerken, kann dieser häufig auf eine unsachgemäße Handhabung bei der Reinigung des Daches zurückgeführt werden und wird im ersten Moment fälschlicherweise für eine Undichtigkeit gehalten. Diese Situation entsteht, wenn Sie beispielsweise mit einer Bewässerungsbrause und zu viel Druck direkt auf die im Wandprofil befindliche Dichtung zielen. Das Dichtungskonzept des Profilsystems ist für Sommergärten bzw. kalte Konstruktionen ausgelegt und ist so konzipiert, dass es Schlagregen schützt, aber keinen direkten Wasserstrahl abhält. Der dadurch entstandene Wassereintritt stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

Unsere partner:

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