Ob Sie eine Baugenehmigung für Ihr Projekt brauchen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie sollten Ihr Bauvorhaben besser im Vorhinein von der zuständigen Baubehörde prüfen lassen. Es ist sicherer als nach Fertigstellung eine Strafe, oder noch schlimmer, einen Rückbau zu riskieren.
Planen Sie eine Überdachung für Ihr Grundstück in Nordrhein-Westfalen? In den meisten Fällen benötigen Sie keine lästige Baugenehmigung, solange die Fläche nicht größer als 30 m² ist und die Tiefe 4,50 Meter nicht überschreitet. Natürlich spielen individuelle Faktoren hierbei eine wichtige Rolle:
Ist Ihre geplante Überdachung Teil eines größeren Bauprojekts, das einer Genehmigung bedarf? Wir empfehlen, mit dem örtlichen Bauamt Kontakt aufzunehmen und Ihr Vorhaben anzukündigen. Falls keine Baugenehmigung erforderlich ist, ersparen Sie sich lästigen Papierkram. Falls doch, haben wir eine Liste der benötigten Unterlagen für Sie vorbereitet und erklären sie kurz.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Fragen zu klären. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihren Überdachungsplan reibungslos umzusetzen.
In unserem Einzugsgebiet Nordrhein-Westfalen brauchen Sie in der Regel bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4,50 Metern keine Baugenehmigung. Dennoch, individuelle Faktoren spielen auch hier eine große Rolle:
Daher unsere Empfehlung: Setzen Sie sich mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung und kündigen Sie Ihr Bauvorhaben an. Falls Sie keine Baugenehmigung benötigen, sparen Sie sich viel Papierkram. Falls doch, haben wir Ihnen im Folgenden eine Auflistung der benötigten Karten, Anträge und Auszüge zusammengestellt und kurz erläutert.
Ob Sie eine Baugenehmigung brauchen, ist unter anderem von folgenden Faktoren abhängig und lässt sich daher nicht pauschal beantworten:
In welchem Bundesland wohnen Sie?
Wie groß ist Ihr Bauvorhaben? (z.B. Tiefe der Überdachung)
Wie sind die Gegebenheiten rund um das Baugrundstück? (z.B. Abstand zur Grundstücksgrenze)
Weiter unten erhalten Sie Informationen, welche Anträge, Auszüge und Karten Sie für einen eventuellen Bauantrag benötigen. Da die Bestimmungen von Bauamt zu Bauamt regional jedoch verschieden sind, sollten Sie sich immer die baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Bestimmungen einholen. Falls Sie vor Ort bestätigt bekommen, dass Sie keine Baugenehmigung benötigen, lassen Sie sich dies in jedem Fall schriftlich dokumentieren.
Übrigens: Das verwendete Material spielt bei der Antragstellung keine Rolle!
Mit Nachbarn sollte man sich nicht streiten. Daher sollten Sie Konflikte vermeiden und den Nachbarn von vornherein über Ihr Bauvorhaben informieren. Außerdem, wichtig ist dies vor allem dann, wenn der Mindestabstand zum Bespiel bei einer Doppelhaushälfte nicht eingehalten werden kann. Wichtig sind vor allem die Abstände zu den jeweiligen Grundstücksflächen. Diese werden in §6 der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Hier kann es von Vorteil sein, sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Im besten Fall bekommen Sie von allen Nachbarn eine schriftliche Einverständniserklärung. Sofern alle Vorschriften eingehalten werden, reicht es aus den Nachbarn mit einer Kopie der Baugenehmigung über Ihr Vorhaben zu informieren.
Je nach Region kann es in Deutschland, aber auch in Nordrhein-Westfalen zu unterschiedlich starken Schneefällen und Windstärken kommen. Daher ist es bei der Planung Ihrer Überdachung essentiell wichtig, wie viel Schnee bei Ihnen fallen kann und welcher Windlast Ihre Überdachung standhalten muss.Schneelast: Deutschland ist in verschiedene Schneelastzonen eingeteilt. Es werden fünf Schneelastzonen (1, 1a, 2, 2a und 3) unterschieden. Die Schneebelastung nimmt von Zone 1 bis Zone 3 zu. Informationen zu der Schneelast Ihrer Region finden Sie problemlos unter www.schneelast.info. Für jede Überdachung ist ein Mindestwert abhängig von der Zone in der Statik anzusetzen. Dieser berechnet sich wie folgt:
Windlast: Ähnlich wie bei der Schneelast ist auch die anzusetzende Grundlage für die Berechnung der Windlast in Deutschland von Region zu Region verschieden. (Siehe Abbildung links). Das Berechnen der Windlasten für Ihre Überdachung ist leider so komplex, dass dies den Rahmen dieses Ratgeberssprengen würde. Einen guten Anhaltspunkt für die Berechnung von Windlasten finden Sie jedoch hier: https://rechneronline.de
Quelle: https://commons.wikimedia.org
Wer nicht Gefahr laufen möchte eine Strafe zu kassieren und eventuell auf eigene Kosten einen Rückbau seiner Überdachung vornehmen zu müssen, sollte rechtzeitig vor Beginn den Bauantrag stellen. Erfahrungsgemäß kann es trotz Vollständigkeit der Unterlagen manchmal einige Wochen, manchmal Monate dauern, bis ein Antrag genehmigt ist. Bleiben Sie geduldig, hartnäckig aber freundlich und bestimmt. Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten sämtliche Anträge und Unterlagen bereitliegen. Mit Ihrem Angebot der Aluterr GmbH erhalten Sie die Typenstatik Ihrer zukünftigen Überdachung sowie die Kosten des Bauvorhabens, an der sich die Kosten für die Antragstellung orientieren. Trotz dieses ausführlichen Überblicks über alle Dokumente empfehlen wir Ihnen vor Einreichung Ihres Bauantrags Ihre zuständige Behörde zu kontaktieren und alle bauplanungs- und baurechtlichen Maßgaben für Ihre Überdachung abzuklären. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir Ihnen am Ende dieser Seite eine Checkliste für Ihr Vorhaben zusammengestellt.
Einen Vordruck für einen Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren. Diesen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Bauamt oder Ihrem Architekten. Im Gegensatz zur umfassenden Baugenehmigung ist der Prüfungsaufwand und ‑umfang im vereinfachten Genehmigungsverfahren wesentlich geringer. So erhalten Sie Ihre Genehmigung schneller und kostengünstiger. Für das vereinfachte Verfahren benötigen Sie eine Unterschrift des Architekten oder Statikers unter dem Antrag.
2. Eine Baubeschreibung. Hier sind alle notwendigen Angaben des Bauvorhabens anzugeben. Auch hierfür gibt es einen amtlichen Vordruck, den Sie beim zuständigen Bauamt oder im Internet erhalten.
3. Eine Berechnung des umbauten Raumes oder auch Brutto-Rauminhalt genannt. Damit wird das Volumen der Überdachung bezeichnet. Zur Berechnung nehmen Sie die Maße der äußeren Kanten der Überdachung, ergo die Dachfläche (Länge x Breite) und multiplizieren Sie diese mit höchsten Punkt des Objektes.
Brutto Rauminhalt =Länge (Außenkanten) x Breite (Außenkanten) x Höhe (höchster Punkt)
4. Einen Auszug aus der Flurkarte / Liegenschaftskarte mit Eintragungen und Bemaßung der Überdachung. Diese erhalten Sie im Internet: https://www.geoportal.nrw
Wählen Sie unten rechts den Menüpunkt „Infrastruktur, Bauen und Wohnen“ aus und geben Sie anschließend oben links die Adresse ein. Auf der rechten Seite haben Sie die Möglichkeit Zeichentools auszuwählen und anschließend die Grafik herunterzuladen. Die Liegenschaftskarte ergänzt die Angaben des Grundbuchs in Bezug auf die bildliche Darstellung des Eigentums an Grund und Boden.
5. Die amtliche Basiskarte (vormals Deutsche Grundkarte) im Maßstab 1:5000. Diese finden Sie unter:https://maps.regioplaner.de
Nach dem Aussuchen des Ausschnitts lassen sich mit Klick auf das Drucker-Symbol die Ausschnitte auswählen und drucken.
Die Amtliche Basiskarte ist die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken.
6. Eine Übersicht über die Baukosten. Diese dient der Gemeinde als Grundlage für die Berechnung der Baugenehmigungsgebühren. Dazu können Sie ganz einfach unser Angebot als Grundlage nehmen. Hierzu ist eine Excel-Tabelle mit allen Kosten empfehlenswert.
7. Einen Erhebungsbogen für die Baustatistik des jeweiligen Bundeslandes. Diesen finden Sie unter:
https://www.statistik-bw.de
Den Erhebungsbogen können Sie direkt auf der Seite ausfüllen. Sobald Sie am Ende dieses Prozesses auf „Drucken“ klicken, werden die von Ihnen online eingegebenen Daten zugleich direkt und sicher an das Statistische Landesamt übermittelt. Ihren ausgedruckten Erhebungsbogen übergeben Sie bitte trotzdem unbedingt Ihrem zuständigen Bauamt, welches noch einige zusätzliche Daten auf diesem Bogen eintragen muss.
9. Unter besonderen Umständen sind folgende Anträge und Pläne ebenfalls notwendig:
10. Tipp: Seien Sie hartnäckig aber freundlich. In den jeweiligen Bauämtern arbeiten auch nur Menschen. Mit einem Lächeln geht so mancher Vorgang doch schneller als erwartet. 😉
Wir empfehlen Ihnen dringend, im Voraus einen Termin zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass wir Ihnen eine professionelle Beratung bieten können.