Bauge­neh­migung

Aluterr Logo

Rechts­konform

Aluterr Logo

Nach Vorschrift

Kaltwintergarten
Kalt­win­ter­garten

Teras­sendach oder Carport – brauche ich eine Bauge­neh­migung für meine Überdachung?

Ob Sie eine Bauge­neh­migung für Ihr Projekt brauchen, ist von Bundesland zu Bundesland unter­schiedlich. Sie sollten Ihr Bauvor­haben besser im Vorhinein von der zustän­digen Baube­hörde prüfen lassen. Es ist sicherer als nach Fertig­stellung eine Strafe, oder noch schlimmer, einen Rückbau zu riskieren. Vertrauen Sie daher nicht auf gut gemeinte Ratschläge.

Bauge­neh­migung: Abhängig von vielen Faktoren

Ob Sie eine Bauge­neh­migung brauchen, ist unter anderem von folgenden Faktoren abhängig und lässt sich daher nicht pauschal beantworten:

In welchem Bundesland wohnen Sie?

Wie groß ist Ihr Bauvor­haben? (z.B. Tiefe der Überdachung)

Wie sind die Gege­ben­heiten rund um das Baugrund­stück? (z.B. Abstand zur Grundstücksgrenze)

Weiter unten erhalten Sie Infor­ma­tionen, welche Anträge, Auszüge und Karten Sie für einen even­tu­ellen Bauantrag benö­tigen. Da die Bestim­mungen von Bauamt zu Bauamt regional jedoch verschieden sind, sollten Sie sich immer die baurecht­lichen und baupla­nungs­recht­lichen Bestim­mungen einholen. Falls Sie vor Ort bestätigt bekommen, dass Sie keine Bauge­neh­migung benö­tigen, lassen Sie sich dies in jedem Fall schriftlich dokumentieren.

Übrigens: Das verwendete Material spielt bei der Antrag­stellung keine Rolle!

Über­da­chung: Oft ist keine Bauge­neh­migung erforderlich

In unserem Einzugs­gebiet Nord­rhein-West­­falen brauchen Sie in der Regel bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4,50 Metern keine Bauge­neh­migung. Dennoch, indi­vi­duelle Faktoren spielen auch hier eine große Rolle:

  • der örtliche Bebauungsplan
  • Mindest­ab­stand zu den Nachbarn (i. d. R. 3 Meter)
  • Schnee­last­grenzen
  • statische Anfor­de­rungen
  • zuge­lassene Baustoffe
  • Brand­schutz­be­stim­mungen
  • Denk­mal­schutz
  • Belüftung und Belichtung der hinter­le­genden Räume
  • Ist die Über­da­chung Teil eines größeren, geneh­mi­gungs­pflich­tigen Bauprojekts?

Daher unsere Empfehlung: Setzen Sie sich mit dem zustän­digen Bauamt in Verbindung und kündigen Sie Ihr Bauvor­haben an. Falls Sie keine Bauge­neh­migung benö­tigen, sparen Sie sich viel Papierkram. Falls doch, haben wir Ihnen im Folgenden eine Auflistung der benö­tigten Karten, Anträge und Auszüge zusam­men­ge­stellt und kurz erläutert.

Mit Nachbarn sollte man sich nicht streiten. Daher sollten Sie Konflikte vermeiden und den Nachbarn von vorn­herein über Ihr Bauvor­haben infor­mieren. Außerdem, wichtig ist dies vor allem dann, wenn der Mindest­ab­stand zum Bespiel bei einer Doppel­haus­hälfte nicht einge­halten werden kann. Wichtig sind vor allem die Abstände zu den jewei­ligen Grund­stücks­flächen. Diese werden in §6 der jewei­ligen Landes­bau­ordnung geregelt. Hier kann es von Vorteil sein, sich gege­be­nen­falls recht­lichen Rat einzu­holen. Im besten Fall bekommen Sie von allen Nachbarn eine schrift­liche Einver­ständ­nis­er­klärung. Sofern alle Vorschriften einge­halten werden, reicht es aus den Nachbarn mit einer Kopie der Bauge­neh­migung über Ihr Vorhaben zu informieren.

Je nach Region kann es in Deutschland, aber auch in Nord­rhein-West­­falen zu unter­schiedlich starken Schnee­fällen und Wind­stärken kommen. Daher ist es bei der Planung Ihrer Über­da­chung essen­tiell wichtig, wie viel Schnee bei Ihnen fallen kann und welcher Windlast Ihre Über­da­chung stand­halten muss.
Schneelast: Deutschland ist in verschiedene Schnee­last­zonen einge­teilt. Es werden fünf Schnee­last­zonen (1, 1a, 2, 2a und 3) unter­schieden. Die Schnee­be­lastung nimmt von Zone 1 bis Zone 3 zu. Infor­ma­tionen zu der Schneelast Ihrer Region finden Sie problemlos unter www​.schneelast​.info. Für jede Über­da­chung ist ein Mindestwert abhängig von der Zone in der Statik anzu­setzen. Dieser berechnet sich wie folgt:

Tabelle Schneelast Zone
Schneelastzonen Karte

Windlast: Ähnlich wie bei der Schneelast ist auch die anzu­set­zende Grundlage für die Berechnung der Windlast in Deutschland von Region zu Region verschieden. (Siehe Abbildung links). Das Berechnen der Wind­lasten für Ihre Über­da­chung ist leider so komplex, dass dies den Rahmen dieses Ratgebers
sprengen würde. Einen guten Anhalts­punkt für die Berechnung von Wind­lasten finden Sie jedoch hier:
https://​rechne​ronline​.de
Quelle: https://​commons​.wiki​media​.org

(https://​crea​tive​commons​.org/​l​i​c​e​n​s​e​s​/​b​y/2.5)

Wer nicht Gefahr laufen möchte eine Strafe zu kassieren und even­tuell auf eigene Kosten einen Rückbau seiner Über­da­chung vornehmen zu müssen, sollte recht­zeitig vor Beginn den Bauantrag stellen. Erfah­rungs­gemäß kann es trotz Voll­stän­digkeit der Unter­lagen manchmal einige Wochen, manchmal Monate dauern, bis ein Antrag genehmigt ist. Bleiben Sie geduldig, hart­näckig aber freundlich und bestimmt. Um das Verfahren zu beschleu­nigen, sollten sämt­liche Anträge und Unter­lagen bereit­liegen. Mit Ihrem Angebot der Aluterr GmbH erhalten Sie die Typen­statik Ihrer zukünf­tigen Über­da­chung sowie die Kosten des Bauvor­habens, an der sich die Kosten für die Antrag­stellung orien­tieren. Trotz dieses ausführ­lichen Über­blicks über alle Doku­mente empfehlen wir Ihnen vor Einrei­chung Ihres Bauan­trags Ihre zuständige Behörde zu kontak­tieren und alle baupla­­nungs- und baurecht­lichen Maßgaben für Ihre Über­da­chung abzu­klären. Damit Sie nicht den Über­blick verlieren, haben wir Ihnen am Ende dieser Seite eine Check­liste für Ihr Vorhaben zusammengestellt.

Was brauche ich alles für eine Baugenehmigung?

1. Einen Vordruck für einen Bauantrag im verein­fachten Geneh­mi­gungs­ver­fahren. Diesen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Bauamt oder Ihrem Archi­tekten. Im Gegensatz zur umfas­senden Bauge­neh­migung ist der Prüfungs­aufwand und ‑umfang im verein­fachten Geneh­mi­gungs­ver­fahren wesentlich geringer. So erhalten Sie Ihre Geneh­migung schneller und kosten­güns­tiger. Für das verein­fachte Verfahren benö­tigen Sie eine Unter­schrift des Archi­tekten oder Statikers unter dem Antrag.

Bauantrag

2. Eine Baube­schreibung. Hier sind alle notwen­digen Angaben des Bauvor­habens anzu­geben. Auch hierfür gibt es einen amtlichen Vordruck, den Sie beim zustän­digen Bauamt oder im Internet erhalten.

Bauantrag

3. Eine Berechnung des umbauten Raumes oder auch Brutto-Raum­­inhalt genannt. Damit wird das Volumen der Über­da­chung bezeichnet. Zur Berechnung nehmen Sie die Maße der äußeren Kanten der Über­da­chung, ergo die Dach­fläche (Länge x Breite) und multi­pli­zieren Sie diese mit höchsten Punkt des Objektes.

Brutto Raum­inhalt =
Länge (Außen­kanten) x Breite (Außen­kanten) x Höhe (höchster Punkt)

4. Einen Auszug aus der Flur­karte / Liegen­schafts­karte mit Eintra­gungen und Bemaßung der Über­da­chung. Diese erhalten Sie im Internet: https://​www​.geoportal​.nrw

Wählen Sie unten rechts den Menü­punkt „Infra­struktur, Bauen und Wohnen“ aus und geben Sie anschließend oben links die Adresse ein. Auf der rechten Seite haben Sie die Möglichkeit Zeichen­tools auszu­wählen und anschließend die Grafik herun­ter­zu­laden. Die Liegen­schafts­karte ergänzt die Angaben des Grund­buchs in Bezug auf die bild­liche Darstellung des Eigentums an Grund und Boden.

Bauantrag

5. Die amtliche Basis­karte (vormals Deutsche Grund­karte) im Maßstab 1:5000. Diese finden Sie unter:
https://​maps​.regio​planer​.de

Nach dem Aussuchen des Ausschnitts lassen sich mit Klick auf das Drucker-Symbol die Ausschnitte auswählen und drucken.

Die Amtliche Basis­karte ist die Schnitt­stelle zwischen der eigen­tums­ori­en­tierten Liegen­schafts­karte und den topo­gra­phi­schen Landeskartenwerken.

Bauantrag

6. Eine Über­sicht über die Baukosten. Diese dient der Gemeinde als Grundlage für die Berechnung der Bauge­neh­mi­gungs­ge­bühren. Dazu können Sie ganz einfach unser Angebot als Grundlage nehmen. Hierzu ist eine Excel-Tabelle mit allen Kosten empfehlenswert.

7. Einen Erhe­bungs­bogen für die Bausta­tistik des jewei­ligen Bundes­landes. Diesen finden Sie unter:

https://​www​.statistik​-bw​.de

Den Erhe­bungs­bogen können Sie direkt auf der Seite ausfüllen. Sobald Sie am Ende dieses Prozesses auf „Drucken“ klicken, werden die von Ihnen online einge­ge­benen Daten zugleich direkt und sicher an das Statis­tische Landesamt über­mittelt. Ihren ausge­druckten Erhe­bungs­bogen über­geben Sie bitte trotzdem unbe­dingt Ihrem zustän­digen Bauamt, welches noch einige zusätz­liche Daten auf diesem Bogen eintragen muss.

Bauantrag

8. Eine statische Berechnung Ihres Projekts. Eine Typen­statik Ihrer jewei­ligen Über­da­chung erhalten Sie auf Wunsch von uns.

9. Unter beson­deren Umständen sind folgende Anträge und Pläne eben­falls notwendig.
9.1 Amtlicher Lageplan: Sofern Baulasten einge­tragen werden müssen. Dieser wird von einem öffentlich bestellten Vermesser erstellt.
9.2 Nach­bar­schafts­er­klä­rungen: Sofern Sie eine Grenz­be­bauung zu den Nach­bar­grund­stücken vornehmen oder falls Sie die Baugrenzen des Bebau­ungs­plans über­schreiten. Stimmt Ihr Nachbar diesem nicht zu, wird die Baube­hörde keine Geneh­migung ausstellen.

Bauantrag

9.3 Befrei­ungs­antrag falls eine Grenz­be­bauung zu den Nach­bar­grund­stücken vorge­nommen wird. Da sich eine Grenz­be­bauung auf die Privat­sphäre des Nachbarn auswirkt, ist von ihm ein Einver­ständnis zur Grenz­be­bauung notwendig. Zwar können Sie im Bauantrag eine Befreiung von der Einhaltung der Abstands­flächen bean­tragen, aber der betroffene Nachbar wird dennoch vom Bauamt infor­miert. Im Geneh­mi­gungs­ver­fahren wird die Meinung des Nachbarn hinzu­ge­zogen und er kann Wider­spruch gegen die Bauge­neh­migung einlegen.

10. Tipp: Seien Sie hart­näckig aber freundlich. In den jewei­ligen Bauämtern arbeiten auch nur Menschen. Mit einem Lächeln geht so mancher Vorgang doch schneller als erwartet. 😉

  1. Planen Sie Ihre Über­da­chung (Lage, Größe sowie Material) und lassen Sie sich von uns ein Angebot erstellen  (hier Angebot anfordern)
  2. Holen Sie sich die Zustimmung von Nachbarn
  3. Erkun­digen Sie Sich nach den recht­lichen Vorgaben bei dem zustän­digen Bauamt Ihrer Region
  4. Stellen Sie den Bauantrag und reichen alle Unter­lagen ein
  5. Bauge­neh­migung erhalten? Herz­lichen Glück­wunsch! Melden Sie sich bei uns!
  6. Verein­baren Sie einen Termin mit uns zur Montage für Ihr Wohn­zimmer im Freien.
    1. Bauantrag im verein­fachten Genehmigungsverfahren
    2. Baube­schreibung
    3. Bauzeichnung im Maßstab 1:100
    4. Berechnung des umbauten Raumes
    5. Auszug aus der Flur­karte / Liegenschaftskarte
    6. Amtliche Basis­karte
    7. Über­sicht über die Baukosten
    8. Erhe­bungs­bogen für die Baustatistik
    9. Statische Berechnung
    10. Unter Umständen:
      1. Amtlicher Lageplan
      2. Nach­bar­schafts­er­klä­rungen
      3. Befrei­ungs­antrag für die Grenzbebauung

    Zeich­nungen:

    1. Bauantrag
    2. Bauvor­haben Antrag
    3. Bauzeichnung 1:100
    4. Berechnung des umbauten Raumes
    5. Auszug aus der Flurkarte
    6. Amtliche Basis­karte -> Screenshot aus PDF
    7. Bausta­tistik -> Screenshot von Internetseite
    8. Typen­statik
    9. Muster

Nutzen Sie unseren Online-Planer für Ihr Angebot

kostenlos und unverbindlich

Sprechen Sie direkt mit einem Verkäufer in Bottrop

02041/ 7529120

Mo.-Fr. 09:00–12:00 / 14:00 – 17:00

Hdro Reduxa Aaluminium
Kundenstimmen auf Provenexpert
Aluterr 12 Jahre Garantie
Aluterr Qualitaetssiegel

Krystian Holda, Ihr Experte

mehr über ALUTERR

Lassen Sie sich in unserer Ausstellung inspirieren!

Wir empfehlen Ihnen dringend, im Voraus einen Termin zu verein­baren, um sicher­zu­stellen, dass wir Ihnen eine profes­sio­nelle Beratung bieten können.