Wann ist eine Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus erforderlich?

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Ein Gartenhaus kann Ihren Außen­be­reich berei­chern, bietet prak­ti­schen Stauraum oder einen gemüt­lichen Rück­zugsort. Bevor Sie jedoch mit dem Bau beginnen, ist es wichtig zu klären, ob Sie eine Bauge­neh­migung benö­tigen. Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen eine Bauge­neh­migung für Ihr Gartenhaus erfor­derlich ist und was es zu beachten gilt.

Garten­häuser: Wann sind sie genehmigungsfrei?

In Deutschland ist die Regelung, ob ein Gartenhaus geneh­mi­gungsfrei ist, Länder­sache. Das bedeutet, dass je nach Bundesland unter­schied­liche Bestim­mungen gelten. Generell gilt jedoch: Kleine Garten­häuser bis zu einer bestimmten Größe sind oft ohne Bauge­neh­migung baubar.

  • Maxi­mal­größe: In den meisten Bundes­ländern sind Garten­häuser bis zu einer Größe von 10 m³ geneh­mi­gungsfrei. Das entspricht bei einer Höhe von 2 Metern einer Grund­fläche von etwa 5 m². In einigen Bundes­ländern, wie zum Beispiel Bayern, dürfen Garten­häuser sogar bis zu einer Größe von 75 m³ ohne Geneh­migung errichtet werden.
  • Nutzungs­be­schrän­kungen: Geneh­mi­gungs­freie Garten­häuser dürfen nicht zum Wohnen verwendet werden. Einrich­tungen wie Toiletten, feste Heizungen oder Schlaf­ge­le­gen­heiten sind nicht zulässig.
  • Baufreiheit: Das Gartenhaus muss tech­nisch so beschaffen sein, dass es wieder leicht abgebaut werden kann. Ein festes Fundament wie Beton erfordert in der Regel eine Baugenehmigung.

Beson­der­heiten in Nord­rhein-West­­falen (NRW)

n NRW können Sie Garten­häuser bis zu 30 m³ ohne Bauge­neh­migung bauen. Außerhalb von Bebau­ungs­ge­bieten sind bis zu 20 m³ erlaubt. Dennoch sollte immer die örtliche Bauordnung konsul­tiert werden, da es spezi­fische Ausnahmen oder Einschrän­kungen geben kann.

Wann ist eine Bauge­neh­migung notwendig?

Eine Bauge­neh­migung ist notwendig, wenn:

  • Ihr geplantes Gartenhaus die maximale Größe überschreitet.
  • Sie planen, das Gartenhaus in irgend­einer Form zum Wohnen zu nutzen.
  • Ein festes Fundament benötigt wird, das nicht ohne Weiteres rück­baubar ist.

Abstands­flächen und Nachbarschaftsrecht

Auch wenn für kleine Garten­häuser oft keine Abstands­flächen einzu­halten sind, empfiehlt es sich, aus Rück­sicht­nahme und zur Vermeidung von Strei­tig­keiten das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen.

Fazit

Die Rege­lungen rund um die Bauge­neh­migung für Garten­häuser vari­ieren stark je nach Bundesland. Es ist daher wichtig, sich vor Baubeginn genau zu infor­mieren und bei Unsi­cher­heiten die zuständige Baube­hörde zu kontak­tieren. Dadurch vermeiden Sie nicht nur mögliche Bußgelder, sondern sorgen auch für einen reibungs­losen Bau Ihres Gartenhauses.

Milosz Lindner
Projektleiter bei Aluterr

Milosz Lindner ist Projektleiter bei Aluterr und begleitet Kundenprojekte von der ersten Planung bis zur finalen Umsetzung. Seine Erfahrung hat er sowohl in der praktischen Projektarbeit als auch in der Koordination von Abläufen, Teams und externen Partnern aufgebaut. Mit einem ausgeprägten Blick für Details, Struktur und Qualität sorgt er dafür, dass jedes Projekt reibungslos verläuft und termingerecht realisiert wird. Dabei steht für ihn stets eine klare Kommunikation und eine passgenaue Umsetzung der Kundenanforderungen im Fokus.

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