Ein Gartenhaus kann Ihren Außenbereich bereichern, bietet praktischen Stauraum oder einen gemütlichen Rückzugsort. Bevor Sie jedoch mit dem Bau beginnen, ist es wichtig zu klären, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen eine Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus erforderlich ist und was es zu beachten gilt.
In Deutschland ist die Regelung, ob ein Gartenhaus genehmigungsfrei ist, Ländersache. Das bedeutet, dass je nach Bundesland unterschiedliche Bestimmungen gelten. Generell gilt jedoch: Kleine Gartenhäuser bis zu einer bestimmten Größe sind oft ohne Baugenehmigung baubar.
n NRW können Sie Gartenhäuser bis zu 30 m³ ohne Baugenehmigung bauen. Außerhalb von Bebauungsgebieten sind bis zu 20 m³ erlaubt. Dennoch sollte immer die örtliche Bauordnung konsultiert werden, da es spezifische Ausnahmen oder Einschränkungen geben kann.
Eine Baugenehmigung ist notwendig, wenn:
Auch wenn für kleine Gartenhäuser oft keine Abstandsflächen einzuhalten sind, empfiehlt es sich, aus Rücksichtnahme und zur Vermeidung von Streitigkeiten das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen.
Die Regelungen rund um die Baugenehmigung für Gartenhäuser variieren stark je nach Bundesland. Es ist daher wichtig, sich vor Baubeginn genau zu informieren und bei Unsicherheiten die zuständige Baubehörde zu kontaktieren. Dadurch vermeiden Sie nicht nur mögliche Bußgelder, sondern sorgen auch für einen reibungslosen Bau Ihres Gartenhauses.
kostenlos und unverbindlich
Besuchen Sie unseren Musterpark und erleben Sie die vielfältigen Möglichkeiten hautnah. Lernen Sie live, wie Sie Ihrem individuellen Traum näherkommen können.