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Genehmigungsfrei bauen: Wie groß darf Ihr Wintergarten wirklich sein?

Ein Wintergarten ist für viele Hausbesitzer die perfekte Lösung, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die Verbindung zur Natur zu genießen. Doch bevor es mit dem Bau losgeht, stellt sich eine entscheidende Frage: Braucht man für einen Wintergarten eine Baugenehmigung? Oder kann man ihn auch genehmigungsfrei errichten? In diesem Beitrag klären wir, wann eine Wintergarten Baugenehmigung erforderlich ist – und wie groß ein Wintergarten ohne Baugenehmigung sein darf.

Braucht man für einen Wintergarten eine Baugenehmigung?

Ob Sie für Ihren geplanten Wintergarten eine Baugenehmigung benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem von der Nutzung, der Größe, dem Standort und den baurechtlichen Vorgaben Ihres Bundeslandes. In den meisten Fällen ist ein Wintergarten ein sogenanntes „genehmigungspflichtiges Bauvorhaben“, da er dauerhaft mit dem Gebäude verbunden wird und die äußere Gestalt des Hauses verändert.

Allerdings gibt es Ausnahmen: In einigen Bundesländern ist der Bau eines kleinen Wintergartens unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Genehmigung möglich. Dennoch empfiehlt es sich, vor Baubeginn beim zuständigen Bauamt nachzufragen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Muster, die im Trend liegen

Wie groß darf ein Wintergarten ohne Baugenehmigung sein?

Die genauen Regelungen dazu sind Ländersache und können stark variieren. Eine pauschale Aussage zur maximalen Größe eines genehmigungsfreien Wintergartens lässt sich daher nicht treffen. In manchen Bundesländern dürfen beispielsweise Anbauten bis zu einer bestimmten Grundfläche oder Tiefe ohne Genehmigung errichtet werden – oft liegt diese Grenze bei 30 m³ umbautem Raum oder einer Fläche von bis zu 10 m².

Zu beachten ist außerdem, ob es sich um einen sogenannten Kaltwintergarten oder um einen beheizten, ganzjährig nutzbaren Warmwintergarten handelt. Letzterer gilt in der Regel als vollwertiger Wohnraum und unterliegt damit strengeren baurechtlichen Anforderungen.

Das sollten Sie vor dem Bau unbedingt prüfen

Wenn Sie planen, einen Wintergarten zu bauen, sollten Sie folgende Punkte im Vorfeld klären:

  • Gilt Ihr Bauvorhaben als genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig?
  • Welche Abstände zur Grundstücksgrenze müssen eingehalten werden?
  • Gibt es Einschränkungen im Bebauungsplan Ihrer Gemeinde?
  • Handelt es sich um einen beheizten oder unbeheizten Wintergarten?
  • Ist eine Anzeige beim Bauamt auch bei genehmigungsfreien Vorhaben notwendig?

Ein Architekt oder Fachbetrieb kann Ihnen dabei helfen, die lokalen Vorgaben richtig zu interpretieren und rechtssicher zu planen.

Fazit: Besser vorher prüfen als nachträglich korrigieren

Ob Sie eine Wintergarten Baugenehmigung benötigen oder nicht, hängt maßgeblich von Ihrem Bundesland und den baulichen Gegebenheiten ab. Wer sich fragt: Wie groß darf ein Wintergarten ohne Baugenehmigung sein?, sollte sich nicht auf allgemeine Aussagen verlassen, sondern gezielt Informationen bei der zuständigen Behörde einholen. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können sicher sein, dass Ihr Wintergarten nicht nur schön, sondern auch rechtlich einwandfrei ist.

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