Ein Gartenhaus kann Ihren Außenbereich bereichern, bietet praktischen Stauraum oder einen gemütlichen Rückzugsort. Bevor Sie jedoch mit dem Bau beginnen, ist es wichtig zu klären, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen eine Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus erforderlich ist und was es zu beachten gilt.
Gartenhäuser: Wann sind sie genehmigungsfrei?
In Deutschland ist die Regelung, ob ein Gartenhaus genehmigungsfrei ist, Ländersache. Das bedeutet, dass je nach Bundesland unterschiedliche Bestimmungen gelten. Generell gilt jedoch: Kleine Gartenhäuser bis zu einer bestimmten Größe sind oft ohne Baugenehmigung baubar.
- Maximalgröße: In den meisten Bundesländern sind Gartenhäuser bis zu einer Größe von 10 m³ genehmigungsfrei. Das entspricht bei einer Höhe von 2 Metern einer Grundfläche von etwa 5 m². In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Bayern, dürfen Gartenhäuser sogar bis zu einer Größe von 75 m³ ohne Genehmigung errichtet werden.
- Nutzungsbeschränkungen: Genehmigungsfreie Gartenhäuser dürfen nicht zum Wohnen verwendet werden. Einrichtungen wie Toiletten, feste Heizungen oder Schlafgelegenheiten sind nicht zulässig.
- Baufreiheit: Das Gartenhaus muss technisch so beschaffen sein, dass es wieder leicht abgebaut werden kann. Ein festes Fundament wie Beton erfordert in der Regel eine Baugenehmigung.
Wann ist eine Baugenehmigung notwendig?
Eine Baugenehmigung ist notwendig, wenn:
- Ihr geplantes Gartenhaus die maximale Größe überschreitet.
- Sie planen, das Gartenhaus in irgendeiner Form zum Wohnen zu nutzen.
- Ein festes Fundament benötigt wird, das nicht ohne Weiteres rückbaubar ist.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen (NRW)
In NRW können Sie Gartenhäuser bis zu 30 m³ ohne Baugenehmigung bauen. Außerhalb von Bebauungsgebieten sind bis zu 20 m³ erlaubt. Dennoch sollte immer die örtliche Bauordnung konsultiert werden, da es spezifische Ausnahmen oder Einschränkungen geben kann.
Abstandsflächen und Nachbarschaftsrecht
Auch wenn für kleine Gartenhäuser oft keine Abstandsflächen einzuhalten sind, empfiehlt es sich, aus Rücksichtnahme und zur Vermeidung von Streitigkeiten das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen.
Fazit
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