Wann ist eine Bauge­neh­migung für Ihr Gartenhaus erforderlich?

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Geneh­mi­gungs­freie Gartenhäuser

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Kosten einer Baugenehmigung

Ein Gartenhaus kann Ihren Außen­be­reich berei­chern, bietet prak­ti­schen Stauraum oder einen gemüt­lichen Rück­zugsort. Bevor Sie jedoch mit dem Bau beginnen, ist es wichtig zu klären, ob Sie eine Bauge­neh­migung benö­tigen. Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen eine Bauge­neh­migung für Ihr Gartenhaus erfor­derlich ist und was es zu beachten gilt.

Garten­häuser: Wann sind sie genehmigungsfrei?

In Deutschland ist die Regelung, ob ein Gartenhaus geneh­mi­gungsfrei ist, Länder­sache. Das bedeutet, dass je nach Bundesland unter­schied­liche Bestim­mungen gelten. Generell gilt jedoch: Kleine Garten­häuser bis zu einer bestimmten Größe sind oft ohne Bauge­neh­migung baubar.

  • Maxi­mal­größe: In den meisten Bundes­ländern sind Garten­häuser bis zu einer Größe von 10 m³ geneh­mi­gungsfrei. Das entspricht bei einer Höhe von 2 Metern einer Grund­fläche von etwa 5 m². In einigen Bundes­ländern, wie zum Beispiel Bayern, dürfen Garten­häuser sogar bis zu einer Größe von 75 m³ ohne Geneh­migung errichtet werden.
  • Nutzungs­be­schrän­kungen: Geneh­mi­gungs­freie Garten­häuser dürfen nicht zum Wohnen verwendet werden. Einrich­tungen wie Toiletten, feste Heizungen oder Schlaf­ge­le­gen­heiten sind nicht zulässig.
  • Baufreiheit: Das Gartenhaus muss tech­nisch so beschaffen sein, dass es wieder leicht abgebaut werden kann. Ein festes Fundament wie Beton erfordert in der Regel eine Baugenehmigung.

Wann ist eine Bauge­neh­migung notwendig?

Eine Bauge­neh­migung ist notwendig, wenn:

  • Ihr geplantes Gartenhaus die maximale Größe überschreitet.
  • Sie planen, das Gartenhaus in irgend­einer Form zum Wohnen zu nutzen.
  • Ein festes Fundament benötigt wird, das nicht ohne Weiteres rück­baubar ist.

Beson­der­heiten in Nord­rhein-West­­falen (NRW)

In NRW können Sie Garten­häuser bis zu 30 m³ ohne Bauge­neh­migung bauen. Außerhalb von Bebau­ungs­ge­bieten sind bis zu 20 m³ erlaubt. Dennoch sollte immer die örtliche Bauordnung konsul­tiert werden, da es spezi­fische Ausnahmen oder Einschrän­kungen geben kann.

Abstands­flächen und Nachbarschaftsrecht

Auch wenn für kleine Garten­häuser oft keine Abstands­flächen einzu­halten sind, empfiehlt es sich, aus Rück­sicht­nahme und zur Vermeidung von Strei­tig­keiten das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen.

Fazit

Die Rege­lungen rund um die Bauge­neh­migung für Garten­häuser vari­ieren stark je nach Bundesland. Es ist daher wichtig, sich vor Baubeginn genau zu infor­mieren und bei Unsi­cher­heiten die zuständige Baube­hörde zu kontak­tieren. Dadurch vermeiden Sie nicht nur mögliche Bußgelder, sondern sorgen auch für einen reibungs­losen Bau Ihres Gartenhauses.

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